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WISSEN · SCHWEIZ

Welches Kennzeichen gehört auf die E-Vignette?

Die Schweizer E-Vignette ist an das registrierte Kennzeichen und das Zulassungsland gebunden. Prüfen Sie beides Zeichen für Zeichen, bevor Sie den Kauf abschließen.

Einmal eingeben, danach bewusst bestätigen

Übernehmen Sie das Kennzeichen vom Fahrzeug oder Fahrzeugschein und kontrollieren Sie Buchstaben und Zahlen. Unsere Eingabehilfe zeigt für ein deutsches Beispiel aus „M AB 1234“ die Via-Schreibweise „M-AB1234“ an. Sie prüft aber weder ein Fahrzeugregister noch, ob für das Kennzeichen bereits eine Vignette vorhanden ist.

Leerzeichen und Bindestriche

Das Schweizer BAZG erklärt, dass falsche Bindestriche und Leerzeichen für eine bestehende Registrierung unerheblich sind und keine Korrektur erfordern. Das ist kein Freibrief für einen falschen Buchstaben, eine falsche Zahl oder ein falsches Zulassungsland. Vergleichen Sie die bestätigten Angaben mit dem Kaufnachweis.

Fehler und späterer Wechsel

Bei ausländischen Kennzeichen lässt das BAZG eine einmalige Korrektur eines Eingabefehlers innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf im Via-Ticket zu. Ein späterer Wechsel ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben; dafür können Unterlagen nötig sein. Eine bezahlte Vermittlerbestellung allein startet diese Frist nicht – maßgeblich ist der offizielle Kauf.

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